Das Internet ist ein Medium für alle. Deshalb sollte es auch Zugang für alle bieten. Seit 1999 - seit über 12 Jahren also - gibt es entsprechende internationale Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C).
Deutsches Internet barrierefrei?
Im Jahr 2002, also auch schon vor 10 Jahren, zog Deutschland mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) für Behörden des Bundes nach, einer Beinahe-Kopie der in den USA unter privatwirtschaftlich organsisierter Hoheit entstandenen WCAG 1.0 des W3C. Die einzelnen Bundesländer folgten anschließend nach und nach, und: einer schrieb vom anderen ab.
Leider aber gelten diese Verordnungen nur für Behörden. Alle anderen können nach wie vor machen, was Sie wollen: die Presse, das Fernsehen, die Tourismusbranche, die Bau- und Immobilienbranche usw.; auch wenn eine Vielzahl der Vorgenannten sich allmählich an diesen aktuellen Verordnungen orientiert.
Der aktuelle Stand
Die WCAG 1.0 des W3C aus dem Jahre 1999 wurden nun endlich durch die - zugegebenermaßen nicht ganz unumstrittenen - WCAG 2.0 abgelöst. Jetzt bleibt abzuwarten, wann Deutschland seine BITV aktualisiert. In der Fachwelt laufen entsprechende Diskussionen bereits seit längerem, weil die bestehende BITV technisch längst überholt ist.
Während in Deutschland hierzu weder aus Richtung des Verbraucherschutzministeriums noch aus Richtung des Gleichstellungsbeauftragten des Bundes oder anderer relevanter Resorts etwas vernehmbar zu hören ist, hat - immerhin - die Schweiz bereits reagiert und die nationalen Richtlinien auf Grundlage der neuen WCAG 2.0 überarbeitet.
Zum Nachlesen
Wenn Sie sich mit den Richtlinien zum barrierefreien Webdesign näher beschäftigen wollen, finden Sie am Ende dieser Seite eine entsprechende Auswahl.
Richtlinien zur Barrierefreiheit